
Gute Noten und schulischer Erfolg dürfen keine Frage des Geldbeutels sein. Über das staatliche Förderprogramm Bildung und Teilhabe (BuT) können die Kosten für qualifizierten Nachhilfeunterricht vollständig vom zuständigen Amt übernommen werden – für Sie entstehen in der Regel keine Kosten.
Wer hat Anspruch auf die Förderung?
Familien, die eine der folgenden Leistungen beziehen, haben Anspruch auf die Kostenübernahme der Lernförderung:
- Bürgergeld
- Wohngeld
- Kinderzuschlag (KiZ)
- Hilfe zum Lebensunterhalt / Sozialhilfe (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wir unterstützen Sie von Anfang an – Schritt für Schritt:
- Unverbindliche Beratung: Wir prüfen gemeinsam, welche Nachhilfe für Ihr Kind optimal ist.
- Hilfe beim Antrag: Antragsformulare können unübersichtlich sein. Wir füllen den BuT-Antrag gemeinsam mit Ihnen aus und sagen Ihnen genau, welche Bestätigung der Schule benötigt wird.
- Direkte Abrechnung: Sobald der Antrag bewilligt ist, rechnen wir die Unterrichtsstunden direkt mit der zuständigen Stelle (z. B. Jobcenter oder Kreisverwaltung) ab. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Lassen Sie die Förderung nicht verfallen!
Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder über unser Kontaktformular – wir helfen Ihnen gerne und unkompliziert beim Antrag.